Zivilrecht

Zivilrecht

Das Privatrecht

Das Zivilrecht ist eines der größten Rechtsgebiete. Umgangssprachlich wird es auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt. Dabei befasst es sich vor allem mit Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Seien es Verträge zwischen Bürgern untereinander, den Verbrauchern und Unternehmern oder aber zwischen zwei oder mehreren Unternehmern.

Es erstreckt sich vom Mietrecht bis hin zum Kaufrecht. Dabei gliedert es sich in das Allgemeine bzw. Bürgerliche Privatrecht (Schuldrecht, Erbrecht, Famielienrecht usw.) und das Sonderprivatrecht (Handelsrecht, Arbeitsrecht usw.).

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Überblick:
u.a. Arbeitsrecht, Baurecht privat/öffentlich, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Kaufvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Nachbarrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht.