Rechtsgebiete
Wann ein Anwalt notwendig ist
E in Rechtswanwalt ist immer dann notwenig, wenn man ohne rechtliche Unterstützung, seine Rechte nicht alleine durchsetzen kann. Von keinem kann erwartet werden, sich mit dem deutschen Recht und dem deutschen Rechtssystem über das normale Maß hinaus auszukennen. Genau dafür steht Ihnen ein Anwalt zur Verfügung, der Sie unterstützt und berät. Dieser vertritt Sie in Ihrem Name um Ihre Rechte und Interessen durchzustzen.
Arbeitsumfang
Rechtsgebiete
Strafrecht
Umfasst die Strafverteidigung,
Haftprüfung, Verständigung mit den Behörden.
Vertragsrecht
beinhaltet u.a, das allgemeine Kaufrecht,
Leasingverträge,
Werkvertragsrecht.
Verkehrsrecht
u.a. Schadensersatz bei Sachschäden,
Schmerzensgeld,
Unfallregulierung.
Allgemeines Zivilrecht
u.a. Schadensersatzansprüche,
Schmerzensgeld.
Öffentliches Recht
Dazu gehört u.a. die Prüfung von Behördenbescheiden,
Zulassungen zum Studium,
Kostenbescheiden.
Mietrecht
u.a. Kündigung,
Schadensersatz,
Räumungsklage, Schönheitsreparaturen.
Arbeitsrecht
u.a. Kündigungschutz, sowie allen Angelegenheiten die das Arbeitsverhältnis betreffen.
Familienrecht
Umfasst u.a. Ehescheidung,
Kindesunterhalt,
Sorgerecht.
Zur Rechtsverfolgung stehen dem Staat und seinen Organen Rechtsmittel zur Verfügung, die das Vermögen und die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern erheblich beeinflussen können. Dieser Gewalt stehen Beschuldigte unwissend gegenüber. Als Strafverteidiger bin ich zur einseitigen Interessenvertretung verpflichtet und werde gemeinsam mit den Betroffenen die bestmögliche Lösung finden.


Im Jahr 2020 gab es Deutschlandweit über 2,6 Millionen Verkehrsunfälle. Neben den Sachschäden erleiden viele Betroffene auch gesundheitliche Folgen. Oftmals ist die Sachlage unklar und nicht selten lehnen Versicherungen die Schadensregulierung unberechtigt ab. Daher stehe ich Ihnen zwecks Schadensregulierung zur Seite und betreue Sie umfasssend nach dem Unfallgeschehen.
Das Zivilrecht erstreckt sich auf unzählige Gebiete und umfasst jegliche Angelegenheiten zwischen den Bürgern untereinander. Sei es das Vertragsrecht, bei der Abwicklung von Verträgen zwischen Unternehmer und Verbaucher oder zwischen Privatleuten, oder das Gewährleistungsrecht. Aber auch die Geltendmachung von Schadenersatz oder Schmerzensgeld, sowie Streitigkeiten zwischen Eigentümern wird dem Zivilrecht zugeordnet. Sie sehen, dass es zu Komplex ist um alles aufzulisten oder zu wissen, doch das müssen Sie auch nicht. Hier helfe und berate ich Sie umfassend in allen Ihren Angelegenheiten. Dazu gehört auch die gerichtliche Interessenvertretung.


Öffentliches Recht
Nicht selten erhalten Bürgerinnen und Bürger Bescheide von Behörden, die sie benachteiligen. Oftmals sind diese Bescheide nicht rechtmäßig, was zu schweren Folgen führen kann. Ich prüfe Ihr Anliegen nach bestem Wissen und Wollen und versuche die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.